AGB
Terminabsagen und Nichterscheinen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens
24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen der Kundin bzw. des Kunden behalten wir uns vor, gemäß § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Behandlungspreises zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
In diesem Fall werden ersparte Aufwendungen sowie ein anderweitiger Erwerb angerechnet. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Mit der Terminbuchung erkennt die Kundin bzw. dem Kunden diese Regelung als Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.